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Bedingungen für Besucher der Veranstaltung

 

Blitzgewitter, 9.-12. September 2021, in der Fahrwelt „Hungriger Wolf“

 

nachfolgend „Veranstaltung“ genannt

der Agentur

 

kluck+lorenz Veranstaltungstechnik GbR

Inhaber Jens Kluck und Michael Lorenz

Rothbergstraße 10

38176 Wendeburg

Deutschland

 

nachfolgend „Agentur“ genannt.

 

 

  1. Mit dem Erwerb des Tickets unterwirft sich der Kunde der Platzordnung, Anlage 1, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen Agentur, des Veranstalters und der Veranstaltungsstätte sowie diesen AGB.
  2. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Es besteht kein Rücktrittsrecht.
  3. Programm- und Terminänderungen sind der Agentur (bzw. dem Veranstalter oder der Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung. Terminänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie(oder anderer Fälle Höherer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesen Fällen keine neuen Tickets ausgestellt.
  4. Ein Anspruch aufgrund einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer von der Agentur (bzw. dem Veranstalter bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten Absage, Verschiebung bzw. Programmänderung (etwa infolge von Höherer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen, kann die Agentur auch per E-Mail oder Online (z.B. über die Website der Agentur) informieren.
  5. Höhere Gewalt“ im Sinne dieser AGB ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle der Agentur entzieht, das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder Beschränkungen der zulässigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.
  6. Im Falle der vollständigen Absage der Veranstaltung können Tickets retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung von der Agentur zeitgerecht nach Absage auf der Website der Agentur und/oder der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Im Falle einer Refundierung können allfällige Gebühren nicht rückerstattet werden, da die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurden. Die Höhe der Gebühren beträgt 10%.
  7. Abweichend von Punkt ‎8 gilt für Veranstaltungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie oder sonstiger Fälle Höherer Gewalt entfallen sind, Folgendes: Dem Kunden wird anstelle der Rückzahlung des Ticketpreises ein Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausgestellt. Dem Kunden wird auch die Möglichkeit gegeben, sich – unabhängig von der Anwendbarkeit etwaiger Schwellenwerte betreffend die Ausstellung von Gutscheinen – einen Gutschein über den gesamten Rückerstattungsbetrag ausstellen zu lassen.
  8. Sofern eine Veranstaltung in Fällen Höherer Gewalt zwar nicht gänzlich abgesagt werden muss, sich jedoch die höchstzulässige Kapazität der Veranstaltung reduziert(etwa aufgrund von Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder der Beschränkungen der höchstzulässigen Besucherzahl) kann die Agentur nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Kunden zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind.
  9. Jeder Besucher stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder der Agentur oder seitens einer von der Agentur beauftragter Personen erteilt der Besucher der übertragenden FS-Anstalt sowie der Agentur seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.
  10. Alle Hinweise zum Datenschutz unter—Link Datenschutzerklärung
  11. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.
  12. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.